Dokument n° NC 01Angenommen
Der folgende Bericht wurde der Vollversammlung vorgelegt und von ihr entgegengenommen. Die darin enthaltenen Beschlussfassungen wurden vom Nominierungsausschuss vorgeschlagen und von der Vollversammlung im Konsens gebilligt.
Überblick über den Nominierungsprozess
1. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, die acht Präsidenten und Präsidentinnen des ÖRK zu nominieren und aus den Reihen der Delegierten der Mitgliedskirchen eine Liste von 145 Kandidaten/innen für den nächsten Zentralausschuss vorzubereiten, darunter 5 Personen aus Kirchen, die dem Kriterium der Größe nicht entsprechen.
2. Der Ausschuss macht die Vollversammlung auf die Satzungsbestimmungen aufmerksam, die seine Arbeit definieren (Artikel IV.4. der ÖRK-Satzung, siehe Programmbuch S. 56) und auf die Abschnitte der „Richtlinien für die Ordnung der Sitzungen“, die sich auf das Wahlverfahren beziehen (Programmbuch S. 40-41). Gleichzeitig hat der Ausschuss die Diskussionen und Beschlüsse berücksichtigt, die der Zentralausschuss auf seinen Tagungen geführt bzw. gefasst hat. Insbesondere lenkt er die Aufmerksamkeit der Vollversammlung auf das Schreiben des ÖRK-Generalsekretärs von Oktober 2005 an alle Mitgliedskirchen, in dem er die folgende Beschlussfassung des Zentralausschusses zitiert:
Vor der Vollversammlung werden alle Mitgliedskirchen gebeten, aus den Reihen der Vollversammlungsdelegierten Kandidaten/innen für den Zentralausschuss zu benennen. Die Kirchen einer jeden Region werden ermutigt, sich untereinander zu beraten, und ein/e Kandidat/in, der/die von mehreren Kirchen unterstützt wird, hat für den Nominierungsausschuss mehr Gewicht.
3. Der Ausschuss hat Nominierungsvorschläge von einzelnen Kirchen sowie von nationalen, subregionalen und regionalen Zusammenkünften entgegengenommen und wird sie prüfen. Ferner wird der Ausschuss die Wünsche der nominierenden Kirchen in angemessener Weise berücksichtigen, stellt jedoch klar, dass möglicherweise nicht alle Empfehlungen angenommen werden können.
4. Der Ausschuss bedankt sich bei den Kirchen, die das Ersuchen des Generalsekretärs ernst genommen und ihre Nominierungen durch nationale, subregionale oder regionale Gruppen eingereicht haben, unter Berücksichtigung der angestrebten Ausgewogenheit und Repräsentation für den nächsten Zentralausschuss. Er möchte jedoch die Vollversammlung darauf hinweisen, dass es durch den Zuwachs an Mitgliedskirchen und die geringere Anzahl von Delegierten für die Neunte Vollversammlung schwieriger geworden ist, die vom ÖRK festgelegten Zielvorgaben hinsichtlich Repräsentation und Ausgewogenheit einzuhalten. Der Ausschuss wird eventuell darüber beraten, für den neuen Zentralausschuss zu diesem Thema angemessene Empfehlungen bezüglich der Zehnten Vollversammlung abzugeben.
5. Für die regionale und konfessionelle Ausgewogenheit des neuen Zentralausschusses nimmt der Ausschuss die vom Zentralausschuss beschlossene Repräsentation für die Verteilung der Sitze in der Vollversammlung zur Kenntnis.
6. Bezüglich der orthodoxen Kirchen hat der Ausschuss die Verfahren und Erkenntnisse berücksichtigt, die über die Jahre durch Dialog und Verhandlungen erreicht worden sind. Angesichts dieser Verfahren und Erkenntnisse hat der Ausschuss das Prinzip einer orthodoxen Vertretung von 25 % im nächsten Zentralausschuss beibehalten und angewandt.
7. Außerdem hat der Ausschuss die anderen Zielvorgaben zur Ausgewogenheit berücksichtigt: Geschlecht (50 % Frauen), junge Menschen (25 %) und Laien / Ordinierte (50 % Laien). Es wurde bekannt gegeben, dass sich für diese Neunte Vollversammlung 36 % Frauen, 15 % junge Menschen und 39 % Laien als Delegierte angemeldet haben. Der Ausschuss wird auch darauf achten, dass Menschen mit Behinderungen, indigene Völker und Angehörige rassischer und ethnischer Minderheiten angemessen vertreten sind.
8. Der Nominierungsausschuss hat bis jetzt Nominierungsvorschläge von ungefähr 115 der 348 Mitgliedskirchen erhalten (einige davon sind gemeinsame Nominierungen einer Gruppe von Kirchen). Der Ausschuss möchte alle verbleibenden Kirchen ermutigen, zu reagieren – und erinnert sie daran, dass der Zentralausschuss darum ersucht hat, dass bei Kirchen, die an der Vollversammlung mit mehr als einem oder einer Delegierten vertreten sind, eine prioritäre Namensliste, anstatt eines einzigen Namens eingereicht wird. Die Kirchen werden zudem daran erinnert, dass Namen, die von mehr als einer Kirche unterstützt werden, für den Nominierungsausschuss mehr Gewicht haben.
Verfahren für die Einreichung weiterer Nominierungsvorschläge
Nominierungsvorschläge sollten schriftlich vorbereitet und in Raum 702 (7. Stock) im Gebäude 40 abgegeben werden. Wenn eine Kirche an der Vollversammlung mit mehr als einem oder einer Delegierten vertreten ist, ist eine schriftliche Unterstützung der Nominierung(en) durch das Leitungsbüro der Kirche (für die orthodoxen Kirchen vom Patriarchat oder dem Leiter der Delegation) erforderlich. Alle weiteren Nominierungsvorschläge müssen bis Samstag, 18. Februar, um 9.30 Uhr eingereicht werden.
Beschlussfassung:
Die Neunte Vollversammlung bestätigt die vom Nominierungsausschuss eingeschlagene Richtung, wie sie im vorliegenden Dokument beschrieben wird.
Minutes of Central Committee, August/September 2003, siehe auch Zentralausschuss-Dok. Nr. GEN 9.1.
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