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Dokument n° NC 04Angenommen

Abschlussbericht des Nominierungsausschusses



Der folgende Bericht wurde der Vollversammlung vorgelegt und von ihr entgegengenommen. Die darin enthaltenen Beschlussfassungen wurden vom Nominierungsausschuss vorgeschlagen und von der Vollversammlung im Konsens gebilligt.

Nach vielen Stunden Arbeit und der unmittelbaren Konfrontation mit den Schwierigkeiten, die sich aus der großen Zahl verschiedenener miteinander konkurrierender Mandate und Wertvorstellungen ergeben, möchte der Nominierungsausschuss, ohne dem Zentralausschuss vorgreifen zu wollen, die folgenden Punkte zur Sprache bringen, die nach unserer Meinung vom neuen Zentralausschuss vor der 10. Vollversammlung geklärt werden müssen.

1. Derzeit wird die orthodoxe Beteiligung von 25% in die regionale Sitzverteilung einbezogen, was es unmöglich macht, die regionalen Prozentsätze zu erreichen, die sich in der Sitzverteilung der Vollversammlung niederschlagen. Dies gilt insbesondere für den Nahen Osten und für Europa, wo viele Orthodoxe leben, aber auch für andere Regionen. Eine Lösung könnte sein, die Zahl der Orthodoxen von den regionalen Zahlen zu trennen. 

2. Auch wenn der ÖRK schon seit vielen Jahren Anteile von 50% Frauen, 50% Laien und 25% jungen Menschen für den Zentralausschuss vorschreibt, hat er niemals auch nur eine dieser Prozentzahlen erreicht. Die Zahlen können also unrealistische Erwartungen aufkommen lassen. Andererseits versteht und bejaht der Ausschuss die Notwendigkeit, auf eine uneingeschränkte Beteiligung dieser Kategorien zu drängen. Wie können diese Realitäten und diese Wertvorstellungen miteinander in Einklang gebracht werden?

3. Bei der Prüfung der Delegiertenliste und der von den Kirchen vorgelegten Nominierungen wurde sogleich deutlich, dass es unmöglich sein würde, die Zielvorgabe von 25% Jugendbeteiligung zu erreichen. Auch nach einem Appell, weitere Namen vorzulegen, war nur eine geringe Verbesserung sichtbar.

Es gibt größere Vollversammlungsdelegationen, die der vorgegebenen Vertretung von Frauen, Laien und/oder jungen Menschen nicht entsprechen. Da die Mitglieder des Zentralausschusses nur unter den Vollversammlungsdelegierten gewählt werden können, trägt dies zu der Schwierigkeit bei, die vorgegebene Ausgewogenheit zu erreichen. Wie soll mit diesem Problem umgegangen werden?

Unserer Auffassung nach ist der Nominierungsausschuss befugt, jede/n beliebige/n Delegierte/n für den Zentralausschuss zu nominieren. Wie realistisch ist jedoch eine solche Nominierung, wenn ein junger Mensch (oder eine Frau) nicht die volle Unterstützung seiner/ihrer Kirche hat? Welche Konsequenzen hätte eine solche Nominierung für diesen jungen Menschen in seiner Heimat und wie würde sich dies auf seine Mitarbeit im Zentralausschuss auswirken? Wie tragen wir unseren verschiedenen Kulturen und Traditionen Rechnung und ermöglichen gleichzeitig die volle Beteiligung junger Erwachsener aus dem gesamten Leib Christi?

Von den für den Zentralausschuss nominierten jungen Menschen sind 19 Frauen und 3 Männer. Welche Botschaft wird unseren jungen Männern für ihre Rolle im kirchlichen Leben durch dieses Ungleichgewicht vermittelt?

Wie können wir gewährleisten, dass junge Menschen sowohl durch die zahlenmäßige Vertretung als auch durch die Qualität der Beteiligung an Entscheidungsfindungsprozessen im ÖRK und in den Kirchen angemessen und wirkungsvoll Gehör finden?

4. Wir sind der Ansicht, dass für die Auswahl der Präsidenten und Präsidentinnen ein klareres Verfahren ausgearbeitet werden muss, bei dem zunächst, im Vorfeld der Vollversammlung, Diskussionen innerhalb der Regionen geführt werden. Zudem sollte ein besser strukturiertes Verfahren für die eigentliche Wahl der Präsidentinnen und Präsidenten während der Vollversammlung festgelegt werden. 

5. Sollte der ÖRK, da in jedem Zentralausschuss sowohl neue als auch erfahrene Mitglieder vertreten sein sollten, erwägen, die Zahl der Amtszeiten der Mitglieder zu beschränken? Sollte der ÖRK angesichts der steigenden Zahl der Mitgliedskirchen die Höchstzahl der Sitze pro Kirche neu bestimmen? Sollte es einen häufigeren Wechsel der Mitgliedskirchen im Zentralausschuss geben, und wenn ja, was für ein System könnte für solche Wechsel zur Anwendung kommen?

Der Nominierungsausschuss beantragt, dass diese Fragen und Anliegen an den neuen Zentralausschuss zu Beginn seiner Arbeit weitergeleitet werden, damit sie geklärt werden können, lange bevor die Vorbereitungen für die 10. Vollversammlung beginnen. 

Beschlussfassung:

Die Neunte Vollversammlung wählt den Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen mit der in Dokument NC 04.1 vorgestellten Mitgliedschaft.